Gibt es Wiederholungsrabatte?

JA, es können bereits ab der 2. Buchung i.d.R. 10% Wiederholungsrabatt vereinbart werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei einer Abweichung des gebuchten Volumens im Vergleich zur vorhergehenden Buchung der Wiederholungsrabatt nur auf das jeweils geringe Volumen gewährt wird.

Ein Beispiel: Die 1. Buchung hatte einen Umfang von 2.400 Beilagen – bei der 2. Buchung werden bereits 7.200 Beilagen vereinbart. Wir gewähren nun auf freiwilliger Basis bei der 2. Buchung einen Wiederholungsrabatt in Höhe von 10% des Beilagen-Tarifs der 1. Buchung (also von 2.400 Beilagen), da das Volumen der vorhergehenden (1.) und der aktuellen (2.) Buchung voneinander abweichen.

Würde nun eine 3. Buchung wieder in Höhe von 7.200 Beilagen (wie bei der 2. Buchung) vereinbart werden, so könnte der „volle“ Wiederholungsrabatt in Höhe von 10% des Beilagen-Tarifs der 2. bzw. 3. (da ident) Buchung (also von 7.200 Beilagen) gewährt werden. Weitere Details auf Anfrage!