Muss unsere Anzeige z.B. innerhalb des cpu4you-Werbeprospekts gekennzeichnet werden?

JA! Ihre Anzeige wird in unmittelbarer Anzeigennähe mit dem zumeist horizontal ausgerichteten Hinweis „Anzeige“ gekennzeichnet, die Schriftgröße wird abhängig vom restlichen Inhalt gleich groß oder nur geringfügig kleinerer gewählt. Siehe hierzu auch § 26 MedienG sowie OGH(4Ob172/90): „Eine Kennzeichnung im Kleinstdruck entspreche nicht der Absicht des Gesetzgebers; auch müßten die im Gesetz geforderten Hinweise so plaziert sein, daß sie sich eindeutig auf die entsprechende Anzeige beziehen und nicht als Teil eines anderen Beitrages erscheinen. Um Täuschungen zu verhindern, dürfe die Kennzeichnung aber auch nicht senkrecht neben der Einschaltung stehen, weil sonst die erforderliche blickfangmäßige Kenntnisnahme nicht gewährleistet sei.“

Beachten Sie jedoch, dass diese Kennzeichnung erst durch UNS erfolgt – das bedeutet wiederum, dass das von Ihnen abgegebene Anzeigensujet somit KEINEN „Anzeige“-Hinweis etc. enthalten darf!