Warum wird uns der Posten „Werbeabgabe“ verrechnet?

Weil wir dazu verpflichtet sind. Eine ausgezeichnete Erklärung finden Sie auf der Seite der WKO, den entsprechenden Rechtstext finden Sie hier. Für alle, die eine schnelle Erklärung brauchen: „Die gesetzliche Werbeabgabe beträgt 5% der „Bemessungsgrundlage“. Die „Bemessungsgrundlage“ ist das Entgelt im Sinne des § 4 UStG 1994, das der Übernehmer des Auftrages dem Auftraggeber in Rechnung stellt, wobei die Werbeabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage ist.“